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Wann muss ich die Zustimmung der Nutzer zur Datenerfassung einholen?
Wann muss ich die Zustimmung der Nutzer zur Datenerfassung einholen?
Vor über 6 Monaten aktualisiert

Nach Artikel 6 der GDPR muss die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten auf einer der folgenden Grundlagen beruhen:

  1. Zustimmung der Nutzer (GDPR-Zustimmungsbeispiele)

  2. Vertragliche Erforderlichkeit

  3. Wichtiges Interesse des Nutzers

  4. Rechtsverbindlichkeit

  5. Öffentliches Interesse

Wenn eine der anderen fünf Grundlagen nicht unbedingt zutrifft, empfehlen wir Ihnen, sich bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten auf die Zustimmung der Nutzer zu verlassen. Wenn es sich bei den von Ihnen erfassten Daten um sensible personenbezogene Daten handelt, müssen Sie außerdem zunächst die Zustimmung des Nutzers zur Erfassung dieser Daten einholen.

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