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Wie Sie Ihre Datenschutzerklärung aktualisieren, um mit dem überarbeiteten DSG der Schweiz konform zu sein
Wie Sie Ihre Datenschutzerklärung aktualisieren, um mit dem überarbeiteten DSG der Schweiz konform zu sein
Vor über einem Monat aktualisiert

In diesem Support-Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Termly-Datenschutzrichtlinie aktualisieren können, um die Änderungen des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu berücksichtigen, die am 1. September 2023 in Kraft treten.

Die offizielle Version des revidierten Schweizer DSG können Sie hier einsehen.

Wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt oder geändert wird, das sich auf unsere Nutzer auswirken kann, werden unsere Richtliniengeneratoren regelmäßig aktualisiert. Wenn diese Änderungen eintreten, senden wir eine E-Mail an unsere Nutzer über die Aktualisierungen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich in Ihr Termly Dashboard einzuloggen und die notwendigen Bearbeitungen, Überarbeitungen oder Änderungen an Ihren Richtlinien vorzunehmen.


1.1 Wichtige Änderungen

Am 1. September 2023 ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft getreten.

Das DSG gilt für Unternehmen, die personenbezogene Daten von in der Schweiz ansässigen Personen bearbeiten, unabhängig davon, ob das Unternehmen seinen Sitz in der Schweiz hat oder nicht.

Wenn Ihr Unternehmen unter dieses Gesetz fällt, sind die wichtigsten Änderungen zu beachten:

  • Nur Daten natürlicher Personen sind jetzt geschützt.

  • Ein extraterritorialer Anwendungsbereich wurde hinzugefügt. Das revidierte DSG gilt für die Bearbeitung von Personendaten mit Wirkung in der Schweiz, auch wenn die Bearbeitung im Ausland erfolgt.

  • Biometrische und genetische Daten werden in die Definition der sensiblen Daten aufgenommen.

  • Privacy by Design und Default Prinzipien werden eingeführt.

  • Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist nun für Unternehmen erforderlich, die mehr als 250 Mitarbeiter haben oder personenbezogene Daten in einer Weise verarbeiten, die ein hohes Risiko für die Privatsphäre oder die Rechte der betroffenen Personen darstellt.

  • Das Konzept der Profilerstellung (d.h. die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten) wird eingeführt. Betroffene haben das Recht, keiner automatisierten Entscheidungsfindung unterworfen zu werden.

  • Ein Vertreter in der Schweiz muss vorhanden sein, wenn ein ausländisches Unternehmen regelmässig Personendaten in grossem Umfang bearbeitet, was für die betroffenen Personen ein hohes Risiko darstellt.

  • Datenschutzverletzungen müssen so schnell wie möglich dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EVDÖB) gemeldet werden.

  • Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIAs) müssen durchgeführt werden, wenn ein hohes Risiko für die Privatsphäre oder die Rechte der Betroffenen besteht.

  • Transparenz der Datenschutzrichtlinien, um die betroffenen Personen über die Identität und die Kontaktinformationen der Unternehmen, den Zweck der Verarbeitung, die Weitergabe der Daten, die Länder, in die die Daten übermittelt werden, und die für grenzüberschreitende Übermittlungen geltenden Garantien zu informieren.

1.2 Aktualisierung Ihrer Richtlinie zur Einhaltung des DSG

Wenn Sie möchten, dass Ihre Termly-Datenschutzrichtlinie mit dem überarbeiteten FADP übereinstimmt, melden Sie sich bitte in Ihrem Termly-Dashboard an und befolgen Sie diese Schritte im Generator:

Schritt 1

Wählen Sie Ja auf die Frage: "Haben Sie Nutzer in der EU, Großbritannien, der Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen?"

Siehe ein Screenshot-Beispiel unten.

Schritt 2

Wenn Sie biometrische oder genetische Daten sammeln, müssen Sie diese auswählen, falls Sie dies noch nicht getan haben.

Siehe ein Beispiel im untenstehenden Screenshot.

Schritt 3

Wenn Sie ursprünglich Nein auf die Frage gewählt haben: "Haben Sie Nutzer in der EU, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen?", dann müssen Sie nun den Abschnitt EU/UK Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung ausfüllen.

Siehe alle relevanten Screenshot-Beispiele unten.

Schritt 4

Fügen Sie gegebenenfalls die Kontaktdaten Ihres Schweizer Vertreters bei.

Wenn Sie unterschiedliche Vertreter im EWR und in der Schweiz haben, wählen Sie Nein zu "Ist Ihr Schweizer Vertreter derselbe wie Ihr EWR-Vertreter?" und geben Sie die Kontaktdaten jedes Vertreters an.

Beispiele für alle relevanten Fragen zu Ihrem Schweizer Vertreter finden Sie in den folgenden Screenshots.

Schritt 5

Klicken Sie auf PUBLISH, um Ihre Datenschutzrichtlinie zu aktualisieren.

Es sollte nun die Revisionen des Schweizer DSG berücksichtigen.

Haben Sie weitere Fragen? Setzen Sie sich noch heute mit unserem Kundensupport-Team in Verbindung.

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